Das Land Schleswig-Holstein hat erneut die Verordnungen zu Versammlungen in Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie angepasst. Wichtig sind mir nicht allein die Vorgaben für kirchliche Veranstaltungen, sondern auch die für private Zusammenkünfte – etwa für Feiern nach Konfirmation, Taufe, Trauung oder Beerdigung.
Ein sehr übersichtliches Blatt der Landesregierung stellt die einzuhaltenden Regeln deutlich vor Augen:
Der derzeitige Stand (30.6.2020) gilt seit Montag, 29.6.2020.
